Corona-Update: Bundesrat verschärft Massnahmen

Der Bundesrat hat angesichts der angespannten epidemiologischen Lage an seiner Sitzung vom 13. Januar 2021 weitere Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus beschlossen.

Gültige Massnahmen ab Montag, 18. Januar 2021:


Verlängerung der Schliessungen um fünf Wochen
Der Bundesrat verlängert die im Dezember beschlossenen Massnahmen um fünf Wochen. Restaurants sowie Kultur-, Sport- und Freizeitanlagen bleiben bis Ende Februar geschlossen.

Schliessung Läden mit Waren des nicht-täglichen Bedarfs
Einkaufsläden und Märkte werden geschlossen. Ausgenommen sind Läden und Märkte, die Güter des täglichen Bedarfs anbieten. Weiterhin möglich ist auch das Abholen bestellter Waren vor Ort. Die Regelung, dass Läden, Tankstellenshops und Kioske nach 19 Uhr sowie sonntags geschlossen bleiben müssen, kann dagegen wieder aufgehoben werden.

Home-Office-Pflicht
Die Arbeitgeber sind verpflichtet, Home-Office überall dort anzuordnen, wo dies aufgrund der Art der Aktivität möglich und mit verhältnismässigem Aufwand umsetzbar ist. Der Arbeitgeber schuldet den Arbeitnehmenden keine Auslagenentschädigung etwa für Strom- oder Mietkosten, da die Anordnung nur vorübergehend ist.

Weitere Massnahmen am Arbeitsplatz
Wo Home-Office nicht oder nur zum Teil möglich ist, werden weitere Massnahmen am Arbeitsplatz erlassen: Neu gilt zum Schutz von Arbeitnehmenden in Innenräumen überall dort eine Maskenpflicht, wo sich mehr als nur eine Person in einem Raum aufhält. Ein grosser Abstand zwischen Arbeitsplätzen im gleichen Raum genügt nicht mehr.

Bundesrat lockert Härtefallbedingungen
Mit den drastischen Verschärfungen der Corona-Massnahmen hat der Bundesrat auch neue Finanzhilfen beschlossen. Betriebe, die seit November während mindestens vierzig Tagen schliessen mussten, sollen unbürokratisch an Geld kommen - spätestens im Februar 2021.
Die konkrete Ausgestaltung der Härtefallhilfe liegt in der Verantwortung der Kantone. Sie prüfen auch die Gesuche im Einzelfall, die Bedingungen werden jedoch gelockert. Kurz: Geschlossene Unternehmen müssen weniger Nachweise erbringen als "normale" Härtefälle.

Einen Überblick der aktuellen Härtefallregelungen über alle Kantone der Schweiz finden Sie direkt hier

 

Hier geht's zur offiziellen Medienmitteilung des Bundesrates vom 13. Januar 2021.