Alles klar für die Volksabstimmung

In der Session vom 28. August 2024 hat der Urner Landrat die von den Grünen lancierte Isleten-Verbotsinitiative als gültig erklärt und sie dem Volk gleichzeitig zur Ablehnung empfohlen. Das Komitee «Nein zur Isleten-Verbotsinitiative» begrüsst diesen Entscheid. Denn nun können die Urnerinnen und Urner die schädliche und unnötige Initiative am 24. November 2024 endgültig vom Tisch fegen. Weitere Argumente finden Sie hier.

Die Isleten-Verbotsinitiative der Grünen will die Gemeindeautonomie einschränken, die Eigentumsrechte beschneiden und Urner Steuergelder in Millionenhöhe verpulvern. Alles nur, um das Isleten-Projekt von Samih Sawiris zu verhindern. Dagegen hat der Urner Landrat jetzt ein sehr starkes Zeichen gesetzt. In der Session vom 28. August 2024 erklärte er die Initiative zwar als gültig; gleichzeitig lehnte er sie mit satter Mehrheit ab. Er folgte damit dem Antrag des Regierungsrats und brachte in aller Klarheit zum Ausdruck, dass ihm das Gesamtwohl der Urnerinnen und Urner am Herzen liegt. Das Urner Volk selbst kann nun am 24. November 2024 über die Initiative abstimmen. Dass auch das Volk die Initiative verwirft, dafür setzt sich das Komitee «Nein zur Isleten Verbotsinitiative» mit ganzer Kraft ein. «Denn die Verbotsinitiative ist gleichermassen unnötig wie schädlich», sagt Ivo Schillig, Präsident des Komitees. «Alle demokratischen Instrumente für den Erhalt beziehungsweise eine geordnete touristisch-wirtschaftliche Entwicklung der Isleten sind heute schon vorhanden.» Immer mehr Urnerinnen und Urner wehren sich gegen die grüne Zwängerei.

Robuste demokratische Hürden auf allen Staatsebenen

So wertvoll das kleine Naherholungsgebiet am Urnersee ist, so hoch sind die demokratischen Hürden, die es vor substanziellen Eingriffen schützen. Und zwar auf allen drei Staatsebenen. Auf kommunaler Ebene sind es die geltenden Zonenpläne der beiden Gemeinden Seedorf und Isenthal. Auf kantonaler Ebene ist es der kantonale Richtplan. Und auf nationaler Ebene hinzu kommt das Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz, denn die Isleten ist ein Teil des Bundesinventars der Landschaften und Naturdenkmäler (BLN). Wer die Isleten substanziell verändern will, der braucht also erstens das Einverständnis des Stimmvolks von Seedorf und Isenthal, zweitens die Genehmigung des Urner Landrats und drittens das Einverständnis der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK). Diese heute schon bestehen den demokratischen Hürden für den Erhalt respektive eine kontrollierte Entwicklung der Isleten genügen vollauf.

Nein zu einem Entwicklungsverbot an der Isleten!

Das Errichten einer weiteren Hürde – nichts anderes ist die grüne Verbotsinitiative – ist nicht nur überflüssig, sondern würde einen massiven demokratischen und wirtschaftlichen Flurschaden anrichten. Denn um das Projekt von Samih Sawiris zu verhindern (um nichts anderes geht es), wollen die Grünen die raumplanerischen Kompetenzen der beiden Standortgemeinden Seedorf und Isenthal drastisch einschränken, die Eigentumsgarantie ohne jede Not beschneiden und erst noch Steuergelder in Höhe von rund 30 Millionen Franken für die Umsetzung ihrer Wünsche ausgeben. Gegen diese schädlichen Ideen hilft nur eines: ein klares Nein des Urner Volks zur Verbotsinitiative am 24. November 2024. Nein zur Einschränkung der Gemeindeautonomie! Nein zur Beschneidung der Eigentumsrechte! Nein zur Verschleuderung von Steuergeldern! Nein zu einem Entwicklungsverbot an der Isleten.

 

Medienauskünfte

Ivo Schillig, Präsident Komitee «Nein zur Isleten-Verbotsinitiative»

Telefon 079 335 71 50, E-Mail ivo.schillig@wirtschaft-uri.ch