Vernehmlassung Energiegesetz des Kantons Uri (EnG)

Der Kanton Uri passt das Energiegesetz an und führt aktuell eine Vernehmlassung zu dessen Totalrevision durch. Zusammen mit der Industrie- und Handelskammer Zentralschweiz IHZ setzt sich Wirtschaft Uri für eine breit abgestützte Partizipation am Vernehmlassungsprozess ein. Was ist Ihre Meinung dazu? Partizipieren Sie jetzt an der Vernehmlassung zum Energiegesetz des Kantons Uri (EnG). Die Vernehmlassungsfrist läuft bis am 28. Februar 2021.

Gemäss Bundesverfassung sind im Gebäudebereich die Kantone zuständig für den Erlass von Vorschriften. Sie tragen somit auch die Verantwortung diesbezüglich. Das Energiegesetz des Bundes gibt den Kantonen vor, für welche Sachverhalte sie im Minimum Vorschriften zu erlassen haben. Im Kanton Uri wurden diese Vorschriften in Form des Energiegesetzes Uri (EnG) erlassen, welches aus dem Jahr 1999 stammt. Am 10. November 2020 hat der Regierungsrat beschlossen, die erarbeitete Vorlage für die Revision des Energiegesetzes Uri zur Vernehmlassung freizugeben und die Baudirektion mit der Durchführung der Vernehmlassung beauftragt.

Alle Informationen zur Vernehmlassung sowie die Formulare zur Partizipation finden Sie hier.

Vernehmlassung Energiegesetz des Kantons Uri (EnG)