Wirtschaft Uri informiert über die AHV-Steuervorlage (STAF)

Am vergangenen Mittwoch informierte Wirtschaft Uri über die AHV-Steuervorlage. Finanzdirektor Urs Janett stellte dabei die Auswirkungen dar und erklärte die vom Regierungsrat zu Händen des Landrats verabschiedete kantonale Vorlage, die zur Anpassung der Unternehmenssteuern in Uri folgen wird. Der Anlass wurde bei der Ruch Metallbau AG in Altdorf durchgeführt.

Am 19. Mai 2019 stimmen wir über das Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) ab. Die Geschäftsleitung von Wirtschaft Uri hat zu dieser Vorlage bereits im März die JA-Parole gefasst (Artikel). Um die Bevölkerung über diese wichtige Vorlage informieren zu können, führte Wirtschaft Uri am 17. April 2019 zusammen mit dem Urner Komitee «JA zur AHV-Steuervorlage» den Informationsanlass bei der Ruch Metallbau AG in Altdorf durch.

Einen Schritt vorwärts in zwei Themen
«Die Verknüpfung von zwei Politikbereichen, welche von vielen als eine Art Kuhhandel bezeichnet wird, darf keine Schule machen!». Das sagte Ständerat Josef Dittli an der Infoveranstaltung. Trotzdem sei die Vorlage anzunehmen, weil sie angesichts der Umstände die beste der noch möglichen Lösungen sei. Der FDP-Politiker betonte zudem, dass eine sozialpolitische Kompensation zum Gelingen der Steuerreform unumgänglich sei, um die Vorlage mehrheitsfähig zu machen. Mit der STAF gehe es hauptsächlich darum, bisherige, international kritisierte Steuerprivilegien abzuschaffen und neue, international akzeptierte Anreize für die Unternehmen zu schaffen. Der Attinghauser Ständerat erläuterte den interessierten Gästen bei der Ruch Metallbau AG in Altdorf in der Folge den Prozess, der in den parlamentarischen Räten zur Verknüpfung der beiden Themen geführt hat, und betonte: «Wichtig ist, dass die Vorlage, über die wir am 19. Mai abstimmen, vorderhand das Problem der Unternehmenssteuern lösen will, ohne denselben Anspruch bei der AHV zu erheben.» Für die AHV ergebe sich durch ein Ja zur STAF lediglich eine Entschärfung. Diese Finanzspritze ersetze allerdings nicht die eigentliche AHV-Reform, welche vom Bundesrat im Herbst zuhanden des Parlaments verabschiedet werden soll.

Eine äusserst wichtige Information für die Stimmberechtigten, wie die Reaktionen der Gäste des Infoanlasses zeigten. Vorgängig zu Josef Dittlis Votum erhielten sie von Christian Frey, dem stellvertretenden Leiter Finanzen und Steuern bei Economiesuisse, einen Überblick über die Inhalte der STAF. Auch er bezeichnet die Vorlage als Kompromiss, der aufgrund seiner Ausgewogenheit vom Schweizer Wirtschaftsdachverband unterstützt werde. Dass auch die Zentralschweizer und die Urner Wirtschaft hinter einem Ja zur AHV-Steuervorlage stehen, bekräftigten indes Andreas Ruch, Präsident der Industrie- und Handelskammer Zentralschweiz, sowie Réne Röthlisberger, Präsident Wirtschaft Uri, in kurzen Ansprachen ihrerseits.

Tiefe Steuersätze und einfache Konditionen
Als weiterer Redner schloss Finanzdirektor Urs Janett an der Veranstaltung den Kreis der Auswirkungen der STAF auf den Kanton Uri. Mit einem Ja am 19. Mai ist es für die Kantone nämlich noch nicht getan. Sie erhalten vom Bund verschiedene Werkzeuge zur Verfügung gestellt, mit denen sie die Auswirkungen auf das Steuersystem ausgleichen und auf die kantonalen Bedürfnisse anpassen können. Der Finanzdirektor erläuterte, wie der Regierungsrat die Vorlage im Kanton Uri umzusetzen gedenkt. Im Fokus stehen dabei tiefe Steuersätze und einfache Steuerkonditionen. So soll etwa die Gewinnsteuerbelastung auf 12,6 Prozent gesenkt werden, wovon vor allem die einheimische Wirtschaft profitieren und der Kanton Uri für Neuzuzüge weiterhin attraktiv bleiben wird. Arbeitsplätze sollen damit erhalten und neue geschaffen werden, was wiederum zu Wohlstand für alle führt. Hingegen sollen möglichst wenig andere, zusätzliche Steuervergünstigungsmassnahmen angeboten werden, damit sich das Steuersystem nicht weiter verkompliziert und weitere «Steuerschlupflöcher» entstünden. Der Regierungsrat schlägt dem Landrat vor, im Gegenzug die Dividendenbesteuerung auf 60 Prozent festzulegen. Dies sei notwendig, um die Steuergerechtigkeit sicherzustellen, damit bestimmte Unternehmergruppen gegenüber anderen Personenunternehmern nicht übervorteilt werden.

Urs Janett betonte, dass mit der kantonalen Umsetzung ebenfalls grosser Wert auf eine wirtschaftsfreundliche Vorlage gelegt werde. Mit der Zusatzfinanzierung in der AHV kämen alle Personen auch in den Genuss einer sozialpolitischen Ausgleichsmassnahme. Die Vorlage des Regierungsrats sei aber als Kompromiss zu verstehen, bei dem jeder über seinen Schatten springen müsse, der aber auch für jeden etwas bereithalte. Die kantonale Umsetzungsvorlage ist nach der Vernehmlassung zuhanden des Landrats überwiesen worden, wo diese kurz nach den eidgenössischen Abstimmungen behandelt werden soll. Auf den Herbst hin wird die kantonale Volksabstimmung dazu erwartet.

Andreas Ruch, Inhaber Ruch Gruppe und IHZ-Präsident, erläutert seine Argumente für die AHV-Steuervorlage.